Auszug aus der Satzung

 

Satzung der Andreas-Ernst-Lohff-Stiftung

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

Die Stiftung führt den Namen Andreas-Ernst-Lohff-Stiftung.

Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in LÜBECK.

§ 2 Zweck

  1. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung alter, hilfsbedürftiger Fleischermeister bzw. deren Witwen, die Förderung der Ausbildung der Lehrlinge sowie der beruflichen Weiterbildung der Gesellen und Meister des Fleischerhandwerks. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Lehrlingsheims, Förderung der Ausbildung des Nachwuchses durch Übernahme der zusätzlichen Kosten der Ausbildung, Lehrlingswettbewerbe, Schulungsmaßnahmen.
  2. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  3. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

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